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Kosten & Pflegekasse

Gute Unterstützung soll nicht am Papierkram scheitern.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? Was ist der Entlastungsbetrag? Kann ich nicht genutztes Geld später verwenden? Am Anfang wirkt das oft unübersichtlich. Wir helfen Ihnen, die Möglichkeiten für Ihre Situation einzuordnen.

bis zu

131 €

Entlastungsbetrag im Monat

schon ab

Pflegegrad 1

bei Pflege zu Hause

bis zu

1.572 €

Entlastungsbetrag im Jahr

Stand: 2026, nach § 45b SGB XI.

Was darüber finanziert werden kann

Je nach Situation und Voraussetzungen kommen bei uns zum Beispiel diese Leistungen infrage. Was davon in Ihrem Fall über die Pflegeversicherung läuft, klären wir gemeinsam.

  • Unterstützung im Haushalt
  • Einkäufe und alltägliche Erledigungen
  • Begleitung im Alltag
  • Gemeinsame Aktivitäten und Beschäftigung
  • Hilfe bei der Alltagsgestaltung
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Häufige Fragen zur Finanzierung

Muss ich den Betrag jeden Monat aufbrauchen?

Nein. Nicht genutzte Beträge können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen ansparen, zum Beispiel für Zeiten, in denen Sie mehr Hilfe brauchen.

Was, wenn das Budget nicht reicht?

Je nach Pflegegrad kommen weitere Leistungen der Pflegeversicherung infrage. Wir schauen das mit Ihnen an. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse.

Geht es auch privat?

Ja. Etwa wenn kein Pflegegrad vorliegt, das Budget aufgebraucht ist oder Sie zusätzlich Hilfe möchten. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher.

Unsere Preise

Unsere Preise sind für alle gleich, egal ob Sie privat zahlen oder über die Pflegekasse abrechnen. Versteckte Kosten gibt es nicht.

Privat zahlen

Ohne Pflegekasse

Stundensatz40,00 €
Anfahrtspauschale je Einsatz6,61 €
Mindestdauer je Einsatz1 Stunde
Zuschlägekeine

Ein Einsatz von einer Stunde kostet also 46,61 €.

Über die Pflegekasse

Mit dem Entlastungsbetrag

Hand in Hand ist in Niedersachsen als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Sie können unsere Leistungen deshalb über den Entlastungsbetrag nutzen.

  • Ab Pflegegrad 1, wenn Sie zu Hause leben
  • Die Pflegekasse übernimmt bis zu 131 € im Monat
  • Nicht genutzte Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden
  • Was über den verfügbaren Betrag hinausgeht, zahlen Sie privat

Beispiel: Zwei Einsätze von je einer Stunde kosten 93,22 € und sind vollständig über den Entlastungsbetrag gedeckt.

Stand: 2026, nach § 45b SGB XI.

Abrechnung

So läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben, stehen Ihnen monatlich bis zu 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung. Diesen können Sie für anerkannte Alltagshilfe nutzen.

Muss ich die Kosten zunächst selbst bezahlen?

Das hängt von der vereinbarten Abrechnung ab:

Direktabrechnung: Mit einer unterschriebenen Abtretungserklärung können wir – sofern Ihre Pflegekasse dies akzeptiert – die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie müssen dann für den gedeckten Betrag nicht in Vorleistung gehen.

Kostenerstattung: Sie bezahlen unsere Rechnung zunächst selbst und reichen diese anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung ein.

Was muss ich unterschreiben?

Wir vereinbaren mit Ihnen schriftlich die gewünschten Leistungen und die Kosten. Für eine Direktabrechnung benötigen wir zusätzlich eine Abtretungserklärung. Die erbrachten Leistungen werden dokumentiert und von Ihnen bestätigt.

Was passiert, wenn die Kosten über 131 € liegen?

Soweit kein weiteres Entlastungsguthaben verfügbar ist, zahlen Sie den darüber hinausgehenden Betrag selbst. Wir informieren Sie transparent über die entstehenden Kosten.

So einfach kann der Start sein

Sie müssen sich nicht allein durch den Papierkram kämpfen.

01

Kontakt aufnehmen

Per Telefon, E-Mail oder über unser Formular.

02

Kennenlernen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was gebraucht wird.

03

Finanzierung besprechen

Liegt ein Pflegegrad vor, schauen wir, was die Pflegekasse übernimmt.

04

Unterstützung beginnt

Wir stimmen ab, wann und wie oft wir kommen.